Spitzarbeiten in Stein oder Fels nach Aufwand.
Aushubmaterial abführen in Mulde nach Aufwand.
Zulässige Zaunhöhen und Grenzabstände laut Baureglement müssen abgeklärt, Grenzpunkte freigelegt und ersichtlich sein.
Die genaue Lage unterirdischer Leitungen müssen uns von der Bauleitung oder dem Bauherr vor Beginn der Arbeiten angegeben werden. Ansonsten können wir keine Haftung übernehmen, insbesondere für nicht geortete Leitungen.
Keine Garantie auf Terrainsenkungen gemäss SIA.
Gültigkeit:
| Ab aufgedrucktem Datum |
Preise:
| Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und gelten ab Werk Inwil / LU. |
MWST-Nr: | 154 769 |
Zahlung: | 30 Tage netto, zuzüglich 7.6 % MWSt. |
Bestellung: | Waren können nur auf Vorbestellung abgeholt werden. Zusätzliche Situationsskizzen erleichtern uns die Arbeit. |
Lieferung: | Abgeholt ab Lager Inwil / LU. |
Lieferfristen: | Nach Absprache. |
Warenrücknahme: | Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. |
Beanstandungen: | Können nur innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang berücksichtigt werden. |
Montagearbeiten:
| Unser Spezialgebiet sind Zaunmontagen von A - Z. Selbstverständlich sind wir jeder Zeit bereit, Ihren Zaun durch unsere qualifizierten Fachmonteure zu erstellen. Gerne erwarten wir Ihre Anfrage. |